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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Research In Action GmbH

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Research In Action GmbH, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Von ihnen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

  2. Gegenstand
    Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Leistungskatalog der Research In Action GmbH. Die Research In Action GmbH erbringt im Wesentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Markforschung, Marktanalyse und strategischen Beratung in der Informations- und Kommunikationstechnologie.

  3. Leistungsumfang und Berichtspflicht

    Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Research In Action GmbH. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages.

    1. Auf Verlangen des Auftraggebers hat die Research In Action GmbH Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll die Research In Action GmbH über das vertraglich Erforderte hinausgehend einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

    2. Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber auf Wunsch je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

  4. Änderungen des Auftrags

    1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die Research In Action GmbH die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

    2. Die Research In Action GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 5.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

    3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Research In Action GmbH, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

  5. Vergütung

    1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wird, werden Honorare zu 50 {9388bcb60c6488a42b9434699bbf55e32510a7f2522b97b882e05d0ad226590f} bei Auftragserteilung und zu 50 {9388bcb60c6488a42b9434699bbf55e32510a7f2522b97b882e05d0ad226590f} bei Auslieferung der Ergebnisse fällig. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

    2. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Research In Action GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

    3. Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Research In Action GmbH einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.

    4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

    5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind der Research In Action GmbH gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

    6. Reisespesen werden wie folgt abgerechnet:
      (i) Bahnfahrt 2. Klasse bis 4h, 1. Klasse ab 4h,
      (ii) Gefahrene Kilometer Pkw €0,5,
      (iii) Flüge Economy Class bis 4h, Business Class ab 4h,
      (iV) Verpflegungsmehraufwände pro Tag Deutschland €15 bis 24h, €30 ab 24h, Ausland €30 bis 24h, €60 ab 24h,
      (v) Übernachtungskosten nach Aufwand.

  6. Feststellung der Auftragsbeendigung
    Hat die Research In Action GmbH die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich oder per Email mit. Unabhängig davon gilt mit erfolgter Bezahlung die vertraglich vereinbarte Leistung als abgenommen.

  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Research In Action GmbH im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Research In Action GmbH unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

  8. Geheimhaltung und Datenschutz

    1. Die Research In Action GmbH ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom der Research In Action GmbH unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

    3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Research In Action GmbH den Auftraggeber als Referenz öffentlich, also unter anderem auf seiner Website namentlich nennt. Weitere, öffentliche Angaben bezüglich der konkreteren Darstellung des Projektes seitens der Research In Action GmbH, bedürfen der schriftlichen Bewilligung des Auftraggebers. Persönliche Daten sind hiervon nicht betroffen.

    4. Erlangt die Research In Action GmbH persönliche Daten so werden diese nur im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit gespeichert und verarbeitet. Hierfür gelten die Datenschutzvorschriften der jeweiligen örtlichen Zuständigkeit.

    5. Der Schutz persönlicher Daten steht für die Research In Action GmbH über allem anderen. Wir garantieren die 100-prozentige Geheimhaltung Ihrer Daten. Aus diesem Grund werden alle Daten aus den Befragungen vollständig anonymisiert und nur aggregiert wiedergegeben. Somit ist eine Nachverfolgung zu einem einzelnen befragten Unternehmen oder einer Person ausgeschlossen. Es werden keine Rohdaten der einzelnen Fragebögen weitergegeben. Jeder Fragebogen wird sofort nach der Auswertung gelöscht.

  9. Schutz des geistigen Eigentums

    1. Die von der Research In Action GmbH angefertigten Berichte dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Grundsätzlich sind die Berichte für den internen Gebrauch bestimmt. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Research In Action GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Entsprechendes gilt für jede sonstige Weitergabe von Informationen an Dritte (Kunden, Lieferanten, Außendienst etc.), sei es durch deren Vervielfältigung oder Druck, sei es durch Speicherung und Verarbeitung in oder Ausgabe aus Informations- und Dokumentationssystemen.

    2. Die Research In Action GmbH gewährt grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Markt- oder Produktfelder, Untersuchungsgegenstände, Untersuchungsmethoden und Beratungskonzepte oder -Modelle. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Dauer der Exklusivität und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen sind.

    3. Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption und dem bei Auftragsdurchführung anfallenden Material liegen ausschließlich bei der Research in Action GmbH. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt.

  10. Haftung der Research In Action GmbH

    1. Die Research In Action GmbH haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

    2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

    3. Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Research In Action GmbH verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

  11. Vertragsdauer und Kündigung
    Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Ist die Vertragsdauer nicht bestimmt, so kann das Vertragsverhältnis entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.  Bei einer Nutzung der 12-monatigen Basislizenz eines Vendor Selection Matrix™ Reports über die zunächst vereinbarten 12 Monate hinaus (z.B. durch weiteres Anbieten eines Downloads auf der Webseite), verlängert sich die Lizenzierung automatisch um weitere 12 Monate, zum jeweils gültigen Listenpreis der aktuellen Preisliste der Research In Action GmbH.

  12. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

    1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die Research In Action GmbH an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

    2. Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat die Research In Action GmbH alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags angefertigten Berichte, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

    3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

  13. Sonstiges

    1. Ein vorliegendes Angebot gilt für dreißig Tage. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist die Research In Action GmbH an das Angebot nicht mehr gebunden.

    2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

    3. Umfragen sind immer mit gewissen Unwägbarkeiten behaftet, insbesondere ab Stichprobengrößen von mehr als 500 Befragten. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass eine von Research In Action durchgeführte Befragung nicht vollständig zu erfüllen ist, erstatten wir den bereits angezahlten Betrag zurück, abzüglich einer Unkostenpauschale von 20{9388bcb60c6488a42b9434699bbf55e32510a7f2522b97b882e05d0ad226590f} bis 50{9388bcb60c6488a42b9434699bbf55e32510a7f2522b97b882e05d0ad226590f}, je nach Erfüllungsgrad.

    4. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt.

    5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

    6. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.